W.J. Kleemann, R. Urban, U. Graf, H.D. Tröger
In: Ersticken. Fortschritte in der Beweisführung / B. Brinkmann, K. Püschel (Hrsg.).
Festschrift für Werner Janssen. - Berlin; Heidelberg; New York; London; Paris; Tokyo; Hong Kong; Barcelona: Springer, 1990
(Gekürzte Fassung ohne Literaturangaben. Die medizinischen Fachausdrücke sind im Glossar nicht alle aufgeführt - wer bis hierher liest, hat vermutlich ein eigenes medizinisches Wörterbuch.)
In einer Literaturstudie wird der Frage nachgegangen, ob es bei einem kurzen Griff an den Hals ohne Verletzungszeichen zum Karotisreflextod kommen kann und ob somit bei jedem Griff an den Hals von einer lebensbedrohlichen Gewalteinwirkung auszugehen ist.
Nach Darstellung der physiologischen und pathologischen Grundlagen des Karotissinusreflexes werden Kasuistiken aus der klinischen und forensischen Literatur diskutiert, wobei es sich zumeist nur um kurze Mitteilungen handelt, ohne daß nähere Umstände oder Obduktionsbefunde mitgeteilt werden. Ein plötzlicher Tod bei einem kurzen Griff an den Hals erscheint nach den vorliegenden Literaturangaben und den pathophysiologischen Grundlagen des Karotissinusreflexes höchstens bei besonderen Voraussetzungen in der Person des Geschädigten denkbar und ist im "Normalfall" praktisch unmöglich.
Im Zusammenhang mit den forensisch-klinischen Untersuchungen nach Sexualdelikten und körperlichen Auseinandersetzungen wurde bei einer vorliegenden Gewalteinwirkung gegen den Hals im Sinne des Würgen und/oder Drosselns von den Ermittlungsbehörden gelegentlich die Frage an uns gestellt, ob es nicht bereits bei einem kurzen Griff an den Hals zum Karotisreflextod kommen kann und ob somit trotz fehlender Anzeichen der Gewalteinwirkung wie Würgemale oder Stauungsblutungen von einer "das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 223a StGB) auszugehen ist.
In den rechtsmedizinischen Lehrbüchern wird diese Frage i. allg. bejaht, auch wenn darauf hingewiesen wird, daß es sich um ein seltenes Ereignis handelt [...]. Es wird jedoch nicht darauf eingegangen, wie selten und unter welchen Umständen dieses Ereignis eintreten kann. Wir haben uns deshalb in einer Literaturstudie noch einmal mit den Grundlagen des Karotissinusreflexes und mit den bisher veröffentlichten Kasuistiken befaßt.
Der Karotissinusreflex kann ausgelöst werden durch Druck auf den Karotissinus, der ein
Bestandteil eines reflektorischen Regelkreises zur Stabilisierung von Blutdruck und
Herzfrequenz ist. Die im Sinus lokalisierten Barorezeptoren werden durch Deformierung oder
Dehnung der Arterienwand erregt und führen zu einer Herzfrequenzabnahme und/oder einer
Blutdrucksenkung infolge der Stimulation der vagal hemmenden Herzfasern bei gleichzeitiger
Hemmung der sympathischen Innervation sowie der Tonusverminderung der sympathisch
gesteuerten peripheren Vasokonstriktoren [...]. Aus einer Vielzahl von Literaturangaben
läßt sich jedoch entnehmen, daß eine solche Beeinflussung der Herzfrequenz und des
Blutdrucks nur unter bestimmten Voraussetzungen auftritt. Bei gesunden Versuchspersonen
unter 40 Jahren, bei denen z.T. beidseitige und bis zu 30 s andauernde Druckversuche -
manchmal noch mit anschließender Massage der Karotissinusregion - durchgeführt wurden,
konnte keine bzw. nur eine geringe Beeinflussung der Herzfrequenz und des Blutdrucks
festgestellt werden. [...] Dabei wird unterschieden zwischen dem Karotissinussyndrom und
dem hypersensitiven Karotissinus. Das Karotissinussyndrom umfaßt spontane - z.B. beim
Drehen des Kopfes - auftretende klinische Symptome einer Hypozirkulation wie Blässe,
Synkopen und Krampfanfälle. Als Prodromi vor einer Synkope können in einem Teil der
Fälle Schwindel, Sehstörungen, Mißempfindungen des Ohres, Schwächegefühle,
Schweißausbrüche und Parästhesien auftreten. Etwa 5-10 s nach Beginn des Anfalls kommt
es zum Bewußtseinsverlust, und nach 10 s treten fokale oder generalisierte Krämpfe auf.
Bei Unterbrechung des Drucks auf den Karotissinus kommt es zum Wiedereinsetzen der
Herzautomatik. Wenn die Symptome der Hypozirkulation nur nach mechanischer Reizung des
Karotissinus auftreten, liegt ein hypersensitiver Karotissinus vor. Dabei wird erst eine
Asystolie von mehr als 3 s als beweisend für das Vorliegen eines hypersensitiven
Karotissinus angesehen [...]. Während die Voraussetzung für ein Karotissinussyndrom ein
hypersensitiver Karotissinus ist, leiden Personen mit einem hypersensitiven Karotissinus
nicht zwangsläufig auch an einem Karotissinussyndrom [...]. Nach Untersuchungen
verschiedener Autoren [...] ist mit einem gesteigerten Karotissinusreflex erst ab dem 35.
Lebensjahr zu rechnen und erst ab dem 60. Lebensjahr kommt es häufiger zu Asystolien nach
Druck auf den Karotissinus; im Rahmen der Untersuchungen dieser Autoren, die Druckversuche
bei ca. 8000 Personen mit einem Alter zwischen 15 und 95 Jahren umfassen, kam es zu keinem
Todesfall bei der Druckstimulation des Karotissinus, obwohl die Versuche z.T. bei
Risikopatienten durchgeführt wurden. Franke (1963) berichtet über Druckversuche bei 3507
Personen, bei denen er in ca. 9% der Fälle einen hyperaktiven Sinusreflex feststellte,
wobei die pathologische Reflexansprechbarkeit des Karotissinus vom 40. Lebensjahr an etwa
proportional dem fortschreitenden Alter anstieg.
Der Grund für die Altersabhängigkeit wird in der zunehmenden Arteriosklerose gesehen.
Man nimmt an, daß bei Druck auf die Karotiden die Rezeptoren des N. caroticus, die in der
Adventia liegen, besonders leicht gegen die arteriosklerotischen Plaques in der Media
gedrückt und dadurch mechanisch gereizt werden. Weiterhin wurde eine pathologisch
gesteigerte Reflexbereitschaft des Karotissinus bei folgenden Erkrankungen festgestellt:
Bekannt ist ferner, daß auch Medikamente Auswirkungen auf die Reflexbereitschaft haben. Insbesondere Insulin und Digitalisglykoside, die eine erhöhte Reflexbereitschaft bewirken, sind von Bedeutung [...]. Alkohol bewirkt hingegen eine Hemmung des Karotissinusreflexes [...]
In der klinischen Literatur werden nur wenige tödliche Komplikationen beim
Karotisdruckversuch beschrieben, obwohl dieser in der Klinik häufig angewandt wurde und
wird. In den meisten Fällen wurden bei nachfolgenden Autopsien vaskuläre Komplikationen
- Thrombosen der Karotiden oder der Hirngrundgefäße - festgestellt [...]. Es gibt nur
wenige Kasuistiken, die von einem tödlichen Kammerflimmern während des Druckversuches
berichten. Dabei handelte es sich immer um schwerstkranke Ptienten mit bestehenden
Herzrhythmusstörungen und Digitalisbehandlung [...]. Nur in einem dieser Fälle wurde
eine Autopsie durchgeführt [...], die nach unserer Meinung die Voraussetzung für die
Schlußfolgerung eines Reflextodes ist. Ohne Obduktion muß eine solche Annahme reine
Spekulation bleiben.
[...]
Auch in der sportmedizinischen Literatur gibt es keine Mitteilungen über Todesfälle
durch den Karotissinusreflex [...], obwohl es bei Kampfsportarten zu erheblichen
Gewalteinwirkungen in dieser Region kommt. So werden z.B. im Judo die Würgegriffe mit dem
stärksten Druck in den seitlichen Halsbereichen ausgeübt, z.T. bis zur Bewußtlosigkeit
[...].
[Tierversuche und einige Kasuistiken gekürzt, die sich nach Meinung der Autoren alle
nicht als Präzedenzfälle eignen.]
Aus heutiger Sicht wäre eine Untersuchung der Karotiden zu fordern, wie sie von
Sigrist et. al. (1989) vorgeschlagen wurde, und eine Untersuchung des Kehlkopfes, wie sie
Maxeiner u. Dietz (1986) beschreiben. Bei den von Schollmeyer (1961) sowie Sigrist et. al.
(1989) vorgestellten Kasuistiken handelt es sich um schwerste Gewalteinwirkungen gegen den
Hals mit erheblichen traumatischen Einwirkungen im Karotisbereich, die zu Einrissen und
Einblutungen, in einem Fall sogar zu einem Abriß der A. carotis führten, und die somit
nicht als klassisches Beispiel eines Karotisreflextodes ohne morphologisch faßbare
Veränderungen - wie wir ihn diskutiert haben - gelten können. Die Autoren vermuten, daß
es bei solchen Verletzungen der Karotissinuswand zur andauernden Reizung der Rezeptoren
mit dadurch bedingtem Herzstillstand kommt. Bei einem kurzen Griff an den Hals wird die
Herztätigkeit, wenn überhaupt, jedoch nur solange gedrosselt, wie der Druck andauert.
Gegen einen endgültigen Herzstillstand durch Druck oder Zug an den Karotiden spricht auch
die Beobachtung von Miloslavich (1919) bei 2 Justifizierungen, bei denen "im Momente
der straffen Zusammenziehung der Schlinge, also im Augenblicke der festen Strangulation
ein plötzlicher Stillstand des Herzens und der Atmung" erfolgte. Die Herztätigkeit
setzte jedoch nach 67 bzw. 86 s wieder ein, obwohl die Strangulation bis zum endgültigen
Tod weiterbestand. Die Obduktion in diesen und anderen Fällen zeigte keine Risse in der
Karotisintima.
Wie ist nun im konkreten Fall, d.h. nach einem kurzen Griff an den Hals ohne
Verletzungszeichen und ohne Stauungsblutungen, die Frage nach der Lebensbedrohlichkeit zu
beantworten?
Wir meinen, daß die bisher in der Literatur mitgeteilten Kasuistiken nicht geeignet sind,
die Möglichkeit des Todes nach einem kurzen Griff an den Hals im Sinne des
Karotisreflextodes mit der im Strafprozeß erforderlichen Sicherheit zu belegen. Eine
solche Möglichkeit ist deshalb bei Personen, bei denen keine der zu Anfang erörterten
Voraussetzungen für einen hyperaktiven Karotissinusreflex vorliegen, mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Auch bei Personen, bei denen solche
Voraussetzungen festgestellt werden, ist die Wahrscheinlichkeit eines Karotisreflextodes
als äußerst gering anzusehen.
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